Ihre Arbeitsrechtskanzlei in Düsseldorf
Unsere Geschichte
Die Arbeitsrechtskanzlei FÄRBER Rechtsanwälte entstand im Jahr 2005 im Gedenken an den 2004 verstorbenen
Rechtsanwalt Dr. Peter Färber und ging aus der über viele Jahre bestehenden Bürogemeinschaft Arbeitsrecht hervor.
Unser Profil
In der Tradition, die Dr. Peter Färber in der Kanzlei hinterlassen hat, verbleiben sein hervorragender Ruf als einer der in Deutschland bekanntesten Anwälte im Bereich des Arbeitsrechts sowie insbesondere sein hohes Ansehen als Fachmann im Bereich Kollektivarbeitsrecht.
Dem fühlen wir uns weiterhin verpflichtet.
Jeder Mandant und jedes Mandat sind individuell. Wir verstehen uns als echte Dienstleister. Wir beraten, betreuen und begleiten unsere
Mandanten, und zwar verständlich und pragmatisch. Dabei haben wir Fingerspitzengefühl für die Situation, professionellen Kampfgeist für die Sache und im Team eine insgesamt weit über 100-jährige Erfahrung in
allen Facetten des Arbeitsrecht.
Dabei ist es unser Anspruch, unseren Mandanten und ihren Interessen vollständig gerecht zu werden.
Wir betreuen Mandate u.a. aus folgenden Branchen und Wirtschaftszweigen
- Banken, Finanzbranche und Versicherungen
- Automobilhersteller, -vertriebsorganisationen und -zulieferer
- Energie, Versorger und Entsorger
- Groß- und Einzelhandelsunternehmen, Mode
- Chemie, Pharma- & Bio- und Medizin-Technologie
- IT & Software
- Logistik, Transport & Verkehr
- KrankenhausträgerB
- Sozialverbändea
- Kirchliche Arbeitgeber
- Maschinenbau
- Dienstleistungsunternehmen
- öffentliche Arbeitgeber
Zudem haben unsere Anwälte unterschiedliche Schwerpunkte herausgebildet. Informieren Sie sich.