Die Arbeitsrechtskanzlei FÄRBER Rechtsanwälte entstand im Jahr 2005 im Gedenken an den 2004 verstorbenen
Rechtsanwalt Dr. Peter Färber und ging aus der über viele Jahre bestehenden Bürogemeinschaft Arbeitsrecht hervor.
In der Tradition, die Dr. Peter Färber in der Kanzlei hinterlassen hat, verbleiben sein hervorragender Ruf als einer der in Deutschland bekanntesten Anwälte im Bereich des Arbeitsrechts sowie insbesondere sein hohes Ansehen als Fachmann im Bereich Kollektivarbeitsrecht.
Dem fühlen wir uns weiterhin verpflichtet.
Jeder Mandant und jedes Mandat sind individuell. Wir verstehen uns als echte Dienstleister. Wir beraten, betreuen und begleiten unsere
Mandanten, und zwar verständlich und pragmatisch. Dabei haben wir Fingerspitzengefühl für die Situation, professionellen Kampfgeist für die Sache und im Team eine insgesamt weit über 100-jährige Erfahrung in
allen Facetten des Arbeitsrecht.
Dabei ist es unser Anspruch, unseren Mandanten und ihren Interessen vollständig gerecht zu werden.
Zudem haben unsere Anwälte unterschiedliche Schwerpunkte herausgebildet. Informieren Sie sich.
Wir vertreten Ihre Interessen lösungsorientiert und konsequent in allen
arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere auch vor Gericht.
FÄRBER Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
mbB
Heinz-Schmöle-Straße 12
40227 Düsseldorf
0211 7377611
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